Rechtsgebiete


Um Ihren rechtlichen Anliegen bestens gerecht zu werden, widmet sich jeder unserer Anwälte schwerpunktmäßig bestimmten Rechtsgebieten.
Einige von ihnen wollen wir Ihnen im Folgenden näher vorstellen:

Familienrecht:

Ehesachen, Ehevertrag, Aufhebung der Ehe, Scheidung der Ehe, Sorgerecht, Umgangsrecht, Herausgabe des Kindes, Unterhalt, Kindesunterhalt, Kindergeld, Trennungsunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt, Elternunterhalt, Versorgungsausgleich, Ehewohnung und Haushaltsgegenstände, Gewaltschutz, Zugewinnausgleich, nichteheliche Lebensgemeinschaft, Scheidungsvereinbarung, Trennungsvereinbarung, Internationales Familienrecht

Aufhebung der Ehe: in bestimmten Situationen kann ein Aufhebungsverfahren gegenüber einem Scheidungsverfahren eine Alternative sein, u.a. um das Trennungsjahr nicht abwarten zu müssen

Scheidung der Ehe: mit der Scheidung sind verschiedenste finanzielle Folgen verbunden

Sorgerecht: besteht die gemeinsame elterliche Sorge beider Eltern oder ausschließlich die alleinige elterliche Sorge eines Elternteils; damit verbunden sind Fragen der Personensorge und der Vermögenssorge für das Kind

Umgangsrecht: das Umgangsrecht sorgt für die Aufrechterhaltung der Bindungen des Kindes an seine Eltern

Herausgabe des Kindes: das ist ein Instrument um die unbefugte Vereinnahmung des Kindes zu beenden

Unterhalt: bei einer Trennung werden üblicherweise Unterhaltsansprüche eines Partners und der Kinder ausgelöst; es ist zu unterscheiden zwischen Trennungsunterhalt in der Phase bis zur rechtskräftigen Scheidung, und dem nachehelichen Ehegattenunterhalt nach Rechtskraft der Scheidung. Beim Kindesunterhalt gibt es Unterschiede im Minderjährigenunterhalt und dem Volljährigenunterhalt; immer mehr gehen die Sozialbehörden dazu über, von den erwachsenen Kindern Elternunterhalt für pflegebedürftige und mittellose Eltern zu verlangen; hier ist unsere Aufgabe, die Ansprüche der Sozialbehörden einzugrenzen oder ganz zu beseitigen

Versorgungsausgleich: Hier geht es um die Aufteilung der jeweiligen Rentenansprüche eines jeden Partners bei Scheidung

Ehewohnung: bei Trennung muss eine Regelung hinsichtlich der gemeinsamen Wohnung getroffen werden, unabhängig davon ob es sich um eine Mietwohnung oder eine Eigentumswohnung im Eigentum eines Partners oder beider Partner handelt

Hausrat/Haushaltsgegenstände: bei Trennung und Scheidung müssen auch die Haushaltsgegenstände aufgeteilt werden

Gewaltschutz: das Gewaltschutzgesetz hilft den Opfern von häuslicher Gewalt, der gewalttätige Partner kann dann auf richterliche Anordnung vom gemeinsamen Haushalt entfernt werden und auf Abstand gehalten werden

Zugewinnausgleich: bei Trennung und rechtskräftiger Scheidung hat der Partner, der in der Ehezeit ein höheres Vermögen angehäuft hat, an den anderen Partner einen Ausgleich zu bezahlen

Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Hier sind Besonderheiten für die Beendigung zu beachten, da die Regeln für verheiratete Paare hier nicht grundsätzlich anzuwenden sind

Scheidungsvereinbarung/Trennungsvereinbarung: um teure Streitigkeiten zu vermeiden besteht die Möglichkeit, mit dem Partner eine Vereinbarung über sämtliche Ehesachen zu treffen

Internationales Familienrecht: wenn eine Berührung zum Ausland vorliegt zum Beispiel wegen Staatsbürgerschaft, Eheschließung im Ausland usw. sind besondere Vorschriften zu beachten.

Wir beraten Sie gerne:

Erbrecht:

kein Testament: gesetzliches Erbrecht des Ehegatten/Lebenspartners und der Kinder

Testament: Errichtung und Widerruf, Anfechtung

Erbschaft: Annahme und Ausschlagung

gemeinschaftliches Testament von Ehegatten/Lebenspartnern

Erbvertrag

Pflichtteil: Folgen der Enterbung, Pflichtteilsanspruch und Pflichtteilsergänzungsanspruch

Erbengemeinschaft und die Haftung für Nachlassschulden

Testamentsvollstreckung

Nachlasspflegschaft

Wir beraten Sie gerne:

Arbeitsrecht:

fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, Zeugnis, Abfindung, Fertigung eines Arbeitsvertrages, Überprüfung eines Arbeitsvertrages, Entgeltfortzahlung, Krankheit, Urlaub, befristete Arbeitsverträge, Mutterschutz

Wir beraten Sie gerne:

Zivilrecht:

Kaufvertragsrecht (Gewährleistungsrechte bei Mangel einer Kaufsache z.B. Kfz, Rücktrittsrecht, Schadenersatz), Werkvertragsrecht (Gewährleistungsrechte bei Mangel des in Auftrag gegebenen Werkes, Rücktrittsrecht, Schadenersatz), Darlehensrecht (Überprüfung von Darlehensverträgen, Kündigung)

Wir beraten Sie gerne:

Stiftungsrecht:

Errichtung einer Stiftung, gemeinnützige Stiftung, Familienstiftung, Unternehmensstiftung